Anbieterordnung

  1. Ort-Dauer-Öffnungszeiten
    Die OLDTEMA findet auf dem Gelände der MESSE Erfurt GmbH am 18. und 19. Januar 2025 statt. Die Messe ist für die Besucher am Sonnabend von 9:00 bis 17:00 Uhr und am Sonntag von 9:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

  2. Aufbauzeiten
    Für Anbieter ist die Einfahrt zur Messe am Freitag von 12:00 bis 19:00 Uhr und am Sonnabend von 7:00 bis 9:00 Uhr möglich. Nicht bezahlte und noch nicht belegte Flächen in den Hallen werden am Sonnabend ab 8:00 Uhr an andere Anbieter vergeben!

  3. Einfahrt auf das Messegelände
    Dazu ist nur die Wirtschaftseinfahrt der MESSE zu benutzen. Den Weisungen des Wachpersonals ist Folge zu leisten! ACHTUNG – jedes Händlerfahrzeug muss bei Verbleib auf dem Messegelände ein Aussteller-Parkausweis für einmalig 5,00 Euro erwerben. Dieser Parkausweis wird bei Einfahrt vor Aufbau fällig. Bitte bei Einfahrt aufs Gelände 5 Euro passend bereithalten! Kennzeichnung beachten!   

  4. Anmeldung
    Nach der Einfahrt in das Messegelände ist an der „Anmeldung“ der OLDTEMA (Container) anzuhalten. Hier erfolgt die Einweisung zu den gebuchten Stellflächen und die Bezahlung der noch offenen Gebühren.     Achtung : Vor-Ort-Gebühr  10,- €.

  5. Nur bei der Anmeldung können ggf. fehlende ermäßigte Eintrittskarten bis zur Gesamtzahl 5 Stück nachgekauft werden. Für den späteren Einlass ist der Kauf von normalen Eintrittskarten möglich.
    Ohne gültigen Anbieterausweis bzw. Eintrittskarte erfolgt keine Durchfahrt für Personen.

  6. Abbauzeiten
    Das Ausfahren aus der Halle ist nur nach Ende der Besucher-Öffnungszeiten möglich. Am Freitag und Sonnabend ist die Ausfahrt jeweils bis 1 Stunde nach Ende der Aufbauzeit/Besucherzeit möglich.
    Am Sonntag kann der Abbau und die Ausfahrt aus der Halle im Interesse der Sicherheit der Besucher um 16:00 Uhr beginnen und sollte gegen 20:00 Uhr abgeschlossen sein.

    Vor 16:00 Uhr keine Einfahrt in die Hallen!

  7. Aufenthalt auf dem Messegelände
    Der Aufenthalt auf dem gesamten eingezäunten Gelände der MESSE Erfurt ist außerhalb der angegebenen Ausfahrtzeiten grundsätzlich nicht gestattet. Zur Sicherheit auch der eingestellten Gegenstände der Anbieter/Aussteller wird das gesamte Messegelände elektronisch überwacht. Bei festgestellten Personenbewegungen außerhalb dieser Zeiten erfolgt automatisch die Alarmierung der Polizei.
    Das Parken ist ausschließlich auf dem Anbieterparkplatz hinter dem Anmelde-Container erlaubt.  An, um und zwischen den Hallen besteht HALTEVERBOT !
    Stellplatz für Camper (mit Strom) neben dem Messegelände.
  8. Nutzung der Stellflächen
    Die Stellflächen sind in der Halle und auf dem Freigelände durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet. Gegebenenfalls helfen Ihnen Mitglieder des OLDTEMA-Teams in den Hallen weiter.
    Der Zugang zu Feuerlösch- und –meldeanlagen an den Hallenwänden ist über die gemieteten Wandplätze zu ermöglichen.
  9. Oldtimer dürfen nur in der Halle (auf den gemieteten / gekennzeichneten Stellflächen) abgestellt werden, wenn wenig Kraftstoff im Tank und die Batterie abgeklemmt ist. Bei Verstoß muß das Fahrzeug aus der Halle entfernt werden! Händlerfahrzeuge dürfen nur zum be-& entladen in die Hallen einfahren. Während der Öffnungszeiten müssen diese Fahrzeuge auf den Anbieterparkplatz.
    Gasflaschen sind verboten!
    Nach dem Abbau sind die Stellflächen sauber zu verlassen. Für Müll stehen außerhalb der Halle geeignete Behälter zur Verfügung:
    Die Verschmutzung des Hallenbodens durch Öl und andere Chemikalien ist unter allen Umständen zu vermeiden. Besonders bei eingestellten Fahrzeugen sind Ölverschmutzungen durch geeignete Maßnahmen (Folien usw.) zu vermeiden.
  10. Angebotene Waren
    Die angebotenen Waren sollen dem Thema “Oldtimer“ entsprechen. Neuwaren sind mit dem Preis zu kennzeichnen.
    Das Ausstellen und der Verkauf von Waren mit volksverhetzendem oder nationalsozialistischem Inhalt oder Ursprung sowie das Zur-Schau-Stellen von Nazi-Symbolen ist untersagt.

    Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Verweis von der OLDTEMA und zur Sperrung für weitere Veranstaltungen führen. (Keine Kostenerstattung!)

  11. Versicherung
    Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste an Standaufbauten, Waren und Schaugut.